ANFRAGE

Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen an der Bruchstraße in Süchteln im April 2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

nach Auskunft der Verwaltung wurden entlang der Bruchstraße in Süchteln im Zeitraum vom 22.04.24 bis 29.04.24 an fünf Messstellen Geschwindigkeitsmessungen mittels Seitenradar durchgeführt. Im Bereich der Bruchstraße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Über die Auswertungsergebnisse wurde der Ausschuss für Ordnung und Straßenverkehr in seiner Sitzung am 27.08.24 informiert.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist es zutreffend, dass zur Beurteilung der gefahrenen Geschwindigkeiten die sogenannte V85-Geschwindigkeit herangezogen wurde?
  2. Ist es korrekt, dass unter der Beurteilungsgeschwindigkeit V85 die Geschwindigkeit zu verstehen ist, die von 85 % aller Kfz-Fahrenden eingehalten wird?
  3. Ist unser Verständnis zutreffend, dass im Bereich einer Straße mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nach Zuzählung eines Toleranzzuschlags von 3 km/h ein Bußgeld ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 34 km/h prinzipiell ausgelöst wird?
  4. Trifft es zu, dass bei den Messungen im Bereich der Bruchstraße eine Geschwindigkeit von 39 km/h als relevanter Bezug für die V85-Geschwindigkeit angesetzt wurde?
  5. Sofern dies zutrifft: Warum wurde der eigentlich korrekte Bezugswert von 34 km/h nicht angewendet?
  6. Wäre es möglich, den Ausschuss darüber zu informieren, welcher Prozentanteil der passierenden Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 33 km/h eingehalten hat?
  7. Wurden auf dieser Strecke bereits die für diese Zwecke durch die Verwaltung beschafften mobilen „Panzerblitzanlagen“ eingesetzt, mit denen die Erhebung von Bußgeldern auf der Grundlage einer fotografischen Dokumentation von Verstößen gegen die Verkehrsregeln möglich ist?
  8. Sollte dies nicht zutreffen: Warum wurde diese Maßnahme nicht in Betracht gezogen?