Anfrage der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 20.06.2024 gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse
hier: Sachstand Erstellung Fußverkehrsnetze im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts
Frage 1: Ist die Unfallstelle an der Viersener Straße, die an einem Spielplatz gelegen ist, bei der Ermittlung von Fußwegenetzen als bedeutsame Querungsstelle festgestellt worden?
Die Viersener Straße ist in dem in Rede stehenden Abschnitt Teil einer Hauptfußwege-route im Fußwegnetz für Dülken, das derzeit als ein Teilbaustein des kommunalen Nahmobilitätskonzeptes erarbeitet wird.
Aufbauend auf den Fußwegenetzkonzeptionen für die vier Viersener Stadtteile werden derzeit konkrete Maßnahmenvorschläge für die Hauptfußwegerouten definiert. Sie wer-den im Rahmen der Einbringung der Endberichte der beiden Teilkonzepte (Nahmobilität Parkraumstrategie) voraussichtlich im IV. Quartal 2024 zur politischen Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung eingebracht werden.
Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahme empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Querungsstelle?
Unabhängig vom Erarbeitungsstand des Nahmobilitätskonzeptes hat die Verwaltung die verkehrliche Situation im Bereich der Unfallstelle gemeinsam mit der Polizei vor Ort begutachtet und ergänzend hierzu vorliegende Daten zur Verkehrsbelastung ausgewertet. Im Ergebnis wird seitens der Verwaltung und der Kreispolizei grundsätzlich Handlungs-bedarf i.S. geeigneter Lösungsansätze für optimierte Querungsmöglichkeiten auf dem in Rede stehenden Abschnitt der Viersener Straße gesehen.
Die Verwaltung prüft derzeit (möglichst kurzfristig umsetzbare) Lösungsansätze zur Op-timierung der Querungsmöglichkeiten auf der Viersener Straße im Bereich der Unfall-stelle / des Spielplatzes. In die Prüfung und Umsetzung geeigneter Lösungsansätze ist ggf. Straßen NRW als zuständiger Straßenbaulastträger mit einzubeziehen.