Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Düsseldorfer Straße auf durchgehend 50 km/h zu prüfen. Die Prüfung in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW soll die Anbindung des Fanny-Zahn-Geländes des LVR und des neu zu erschließenden Gewerbegebiets berücksichtigen. Außerdem soll die Einrichtung einer Querungshilfe für Zufußgehende zwischen der Kreuzung Düsseldorfer Straße/Süchtelner Straße/Holtweg und Haus Wolberg geprüft werden.
Begründung:
Die auf der Düsseldorfer Straße derzeit zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h stellt sich insbesondere im Streckenabschnitt des Fanny-Zahn-Geländes als problematisch dar. Für Jugendliche, Mitarbeitende und Besuchende der beiden ambulanten und stationären Therapieeinrichtungen für Kinder und Jugendliche des Landschaftsverbands Rheinland erweist sich die Überquerung der insbesondere zu Stoßzeiten stark befahrenen Straße zu Fuß oder mit dem Fahrrad als Herausforderung. So verläuft sowohl der Fahrrad- und Fußweg zwischen den Ortsteilen Süchteln und Alt-Viersen durchgehend auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Um von der Bushaltestelle „Haus Wolberg“ in Fahrtrichtung Süchteln zum Fanny-Zahn-Gelände zu gelangen und umgekehrt, muss die stark befahrene Düsseldorfer Straße ohne Querungshilfe überquert werden. Dabei steht zu erwarten, dass sich die beschriebene Verkehrssituation mit der Anbindung des neu zu erschließenden Gewerbegebiets am Ortsausgang Viersen weiter verschärfen wird. Das Verkehrsaufkommen auf der Düsseldorfer Straße als einziger Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet wird durch den zu erwartenden Kunden- und Lieferverkehr weiter ansteigen.
Zudem ist das Gelände des LVR von der Düsseldorfer Straße aus über eine nur schlecht erkennbare, schmale Zufahrtsstraße erreichbar. Um mit dem PKW in die Einfahrt abzubiegen, bremsen Fahrerinnen und Fahrer häufig abrupt ab, weil sie die Zufahrt erst spät erkannt haben oder sie Fahrzeugen, die vom Fanny-Zahn-Gelände kommend auf die Düsseldorfer Straße abbiegen wollen, die Vorfahrt lassen müssen. Dies erhöht zusätzlich das Unfallrisiko. Ein generelles Unfallrisiko besteht in der Verbindung zwischen den Stadtteilen Alt-Viersen und Süchteln über die Düsseldorfer Straße auch für den Rad- und Fußverkehr, der ohne jeden Abstand (Schutzstreifen) parallel zu der für den Kraftverkehr angelegten Trasse geführt wird. Nach wie vor handelt es sich um eine Hauptroute im Radverkehrsnetz. Schon eine geringfügige Unaufmerksamkeit im Gegenverkehr oder bei Überholvorgängen kann aber dazu führen, dass Radfahrende oder Zufußgehende von dem nur zwei Meter breiten Streifen abkommen und dann unmittelbar auf die Fahrbahn geraten. Die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit wäre hier ein deutlicher Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Von einem Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h würden nicht nur die Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, profitieren, sondern auch der Verkehrsfluss optimiert und das Unfallrisiko abgesenkt werden. Autofahrende könnten Personen, die auf die andere Straßenseite wechseln, besser wahrnehmen und schneller reagieren. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Buslinien würde die zu prüfende Maßnahme nicht herbeiführen, da die Fahrzeuge auf der benannten Wegstrecke ohnehin zwei Haltestellen (Haus Wolberg und Rade) anfahren müssen und nur kurz auf die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h kommen.