17.07.2020 Antrag zu Errichtung von Fahrradstraßen, Fahrradzonen und Grünpfeilen

die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt:

– die kurzfristige Einrichtung von reinen Fahrradstraßen ohne zusätzliche Nutzung durch andere Fahrzeuge, wo dies möglich ist, und
– die sukzessive Einrichtung von Fahrradzonen mit zusätzlicher Nutzung durch andere Fahrzeuge in allen zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Tempo 30 Zonen ausgewiesenen Gebieten,
– die Installation des neu eingeführten grünen Pfeils für den Radverkehr an allen Ampelanlagen, wo dies aus Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar ist und den neuen Regeln der STVO entspricht.

Begründung für Fahrradstraßen und -zonen:
Durch die StVO Novelle wurden verschiedene Möglichkeiten eingeführt, den Radverkehr in der Stadt durch einfache Mittel sicherer, bequemer und zukunftsgerichteter zu gestalten. Das Klima verhandelt nicht und die Verkehrswende fängt im Kopf an. Daher wollen wir sie für die ersten 2km erleichtern. Unter anderem ist es jetzt möglich, ganze Fahrradvorranggebiete (Fahrradzonen) – ähnlich wie Tempo-30-Zonen – auszuweisen. Bis zur Einrichtung von größeren Fahrradzonen sind Fahrradstraßen der erste Schritt zur Förderung des Radverkehrs. Sie sind grundsätzlich dem Fahrradverkehr vorbehalten. Jedoch kann Anliegerverkehr und Lieferverkehr erlaubt werden. Radfahrer dürfen hier jederzeit nebeneinander fahren. Auf anderen Straßen ist das nur erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Das Auto ist auf einer Fahrradstraße Gast und hat sich nach dem Fahrrad zu richten. Autofahrer haben zu warten oder ihre Geschwindigkeit zu verringern, um eine Gefährdung auszuschließen. Grundsätzlich gilt Tempo 30 für alle Fahrzeuge.

Fahrradzonen als zweiter Schritt sind übergreifender und können mehrere Fahrradstraßen integrieren. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Anderer Fahrzeugverkehr darf Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

Da in reinen Fahrradzonen keine motorisierten Fahrzeuge zugelassen sind, ist zu prüfen:
– welche Straßen als reine Fahrradzone ausgewiesen werden,
– in welchen Straßen Anliegerverkehr zwingend zugelassen werden muss,
– für welche betroffenen anliegenden Gewerbe- oder Mischgebiete Ausnahmen für LKW- und PKW-Zulieferverkehr gelten.
Durch Ausweisung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen käme dem Fahrrad eine ganz neue Bedeutung in der Hierarchie der Fortbewegungsmittel zu. Allen soll damit ein Umstieg vom Auto aufs Fahrrad erleichtert werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, wo sich reine Fahrradstraßen einrichten lassen, ohne etwaige Anlieger/-innen zu verärgern.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen in der Stadt Viersen Zonen in den einzelnen Innenstadtbereichen von Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim zu überörtlicher Attraktivität und zur Entfaltung und Erneuerung von Innenstadtkonzepten hin entwickeln. Ausgangspunkt ist beispielsweise jeweils das Zentrum mit Orientierung an Busbahnhöfen, Bahnhöfen oder Fußgängerzonen und eine Ausrichtung hin auf Wohnbereiche.

Damit wollen wir zudem:
– eine neue zeitgemäße Qualitätsstufe der Viersener Fahrradinfrastruktur,
– eine Verbesserung der Luftqualität,
– eine Imageverbesserung des Radfahrens,
– eine Steigerung des Radverkehrsanteils in der Verkehrsmittelwahl zur Entwicklung einer klimafreundlichen Stadt Viersen auf der Höhe der Zeit,
– einen ersten Beitrag zur verkehrlichen Flächengerechtigkeit,
– eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer*innen,
– den Abbau von Hindernissen und Hemmnissen für den Radverkehr,
– ein zeitgemäßes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen,
– niemanden aussperren. Kraftfahrzeuge sind jeweils weiterhin zugelassen. Aber wir bevorrechtigen den Radverkehr und fördern ihn gezielt durch eine auf ihn zugeschnittene Infrastruktur,
– zum 50jährigen einen Aufschlag für alle vier Stadteile machen, um das Bewusstsein für eine Stadt nach innen und außen zu stärken.

Wer Infrastruktur sät, wird entsprechende Nachfrage ernten!

Begründung Grüner Pfeil für Radverkehr

Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen.
An verschiedenen Ampelanlagen in Viersen ist die Anbringung des grünen Pfeils für den Fahrradverkehr eine gute Möglichkeit den Radverkehr schneller und sicherer zu machen. Gerade an wenig übersichtlichen Kreuzungen können Radfahrer*innen so den Kreuzungsbereich bereits verlassen, ehe sie mit den ebenfalls rechts abbiegenden PKW oder LKW in gefährliche Bedrängnis geraten.
Zukünftige Schritte
In zukünftigen Schritten sollen daher alle aktuell bestehenden Tempo-30-Zonen schrittweise in Fahrradstraßen und Fahrradzonen umgewandelt werden (z.B. das Belgische Viertel und der AKH-Bereich in Alt-Viersen, Bereiche mit Schulen und Kindertagesstätten). Wo Tempo 30 neu eingeführt werden soll, sollen von vornherein Fahrradzonen eingerichtet werden. Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) und Fußgängerzonen sind von diesen Regelungen selbstverständlich ausgenommen.
In weiterführenden Schritten wollen wir
– von den Innenstädten aus sichere und ansehnliche Radverbindungen sternförmig zu den anderen Ortsteilen
– den Anschluss der Innenstädte an Premiumrouten und Radschnellwege,
– den Abbau von Hindernissen und Hemmnissen für den Radverkehr,
– den Aufbau von Ladestationen für E-Bikes und Leihradstationen in den Ortsteilen
– mehr sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, z.B. Fahrradboxen, an Bus- und Zugbahnhöfen (Alt-Viersen, Dülken, Süchteln, Boisheim) sowie in Innenstädten.
Für diese Maßnahmen muss Viersen das Rad nicht neu erfinden.

Schlusswort
Lassen Sie uns die Chance nutzen, Viersen in allen Stadtteilen in Punkto Fahrradinfrastruktur massiv zu verbessern, damit das Fahrrad zur Mobilitätsalternative wird. Lassen Sie uns Möglichkeiten der besseren Fahrradverbindungsstrecken zwischen den Stadtteilen hohe Priorität zu geben. Das 50-jährige Bestehen der Stadt Viersen soll als Startpunkt genutzt werden, um auch über Fahrradbewusstsein und mit Fahrradverbindungen stärker zusammen zu wachsen. Für eine bewegtere, gesündere, CO2 ärmere und lebensfreundlichere Zukunft der ganzen Stadt Viersen.

Anhang zur Anregung

Alt-Viersen
Das Innenstadtgebiet zwischen der Freiheitsstraße und den Ringstraßen Willy-Brandt-Ring,
Hohlstr, und Josefsring kann zur Fahrradzone werden.


aus: https://www.openstreetmap.de/karte.html, abgerufen am 27.05.2020

Dülken
Das Innenstadtgebiet Viersener Str., Gasstr. Bücklerstr, Bruchweg, Lange str., kann zur Fahrradzone
erklärt werden. Das Wohngebiet zwischen Rheindahlener Str. bis Ransberg kann komplett
folgen.
Das Innenstadtgebiet Viersener Str., Gasstr. Bücklerstr, Bruchweg, Lange Str. kann zum
Wohngebiet erklärt werden. Das Gebiet zwischen Rheindahlener Str. bis Ransberg kann komplett
folgen.


aus: https://www.openstreetmap.de/karte.html, abgerufen am 27.05.2020

Süchteln
Das Innenstadtgebiet zwischen zwischen Tönisvorster Str., Westring, Hochstr., Butschenweg, Andeasstr., Bruchstr., Niederstr. kann in Gänze zur Fahrradzone erklärt werden.


aus: https://www.openstreetmap.de/karte.html, abgerufen am 27.05.2020

Boisheim
Boisheim Das Wohngebiet westlich von Nettetaler Str., und Raiffeisenstr. bis zur Bahnlinie kann komplett zur Fahrradzone erklärt werden.

aus: https://www.openstreetmap.de/karte.html, abgerufen am 27.05.2020