PV-Anlagen als Investition in die Zukunft
Wiederbesetzung der Stelle für das Energiemanagement städtischer Gebäude
Sehr geehrte Frau Anemüller,
unsere Fraktion beantragt, zusätzlich 190.000 Euro für die Installation mindestens vier weiterer Photovoltaikanlagen an städtischen Gebäuden in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 einzustellen, die nach einem Konzept aus dem Jahr 2015 aus Sicht der Stadt vordringlich zu realisieren waren, aber bis heute nicht errichtet worden sind.
Wir beantragen weiterhin, die im Jahr 2017 nach der Einrichtung und Besetzung einer für das Klimaschutzmanagement zuständigen Stelle weggefallene Stelle für das städti-sche Energiemanagement erneut einzurichten und zügig zu besetzen.
Begründung:
Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zum AK Haushaltskonsolidierung vom 22.10.2015 beschreibt 14 geplante Standorte und Anlagen, die zu diesem Zeitpunkt als geeignet erschienen. Vorgesehen war demnach auf der Grundlage eines politischen Be-schlusses für das Eigenstromkonzept der Stadt Viersen ein Investitionsvolumen von 610.000 Euro. Von den ursprünglich vorgesehenen 14 Anlagen sind der Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Klimaschutz am 7. November 2019 zu Folge lediglich 10 Anlagen mit einem Investitionsvolumen von 423.000 Euro realisiert worden. Wir beantragen aus diesem Grunde den Zubau mindestens dieser 4 weiteren Anlagen, für die entsprechende Planungen bereits vorlagen, im kommenden Haushalts-jahr und die Einstellung von Mitteln in der Höhe der Differenz zwischen Plan und Ist-Wert.
Antrag: Ergänzung des Haushaltsentwurf 2020 – PV-Anlagen als Investition in die Zukunft – Wiederbesetzung der Stelle für das Energiemanagement städtischer Gebäude
Der Bilanz „Bericht – städtische Photovoltaik-Anlagen“ für das Jahr 2018 können wir entnehmen, dass die erzeugte Strommenge im vergangenen Jahr über 150 Prozent des Planwerts erreicht hat. Der Zugewinn für den städtischen Haushalt übertrifft bereits jetzt alle Erwartungen und wird mit nunmehr insgesamt 864.000 Euro über eine ange-nommene Lebenszeit der Anlagen von 20 Jahren prognostiziert. Dem gegenüber steht ein Gesamt-Investitionswert von bislang 423.710 Euro.
Der durch Photovoltaik erwirtschaftete Ertrag liegt demnach über 20 Jahre gerechnet bei rd. 104 %, was realistisch ist, sofern auch weiterhin – wie aufgrund des Klimawandels zu erwarten – länger anhaltende Perioden mit starker Sonneneinstrahlung eintre-ten werden.
Schon die bis heute durch das Eigenstromkonzept der Stadt mit Photovoltaik eingesparte CO2-Menge von rd. 165.000 Tonnen ist ein vorzeigbares Ergebnis. Ohne jedes finan-zielle Risiko und sehr kurzfristig könnte die Stadt ihren Beitrag für eine wesentlich größere Menge klimaschädlicher Treibhausgase durch den kräftigen Ausbau ihrer PV-Kapazitäten erhöhen und damit dem eigenen Anspruch unterstreichen, ihre Anstren-gungen für den Klimaschutz sichtbar an den Forderungen des Weltklimarates (IPCC) auszurichten – so wie es der Rat der Stadt am 11. November 2019 in seinem Beschluss zu den Bürgeranregungen zur Ausrufung des Klimanotstands beschlossen hat. Vor dem Hintergrund dieses mit breiter politischer Mehrheit beschlossenen Programms und des starken Rückenwinds, der sich aus dem gestiegenen öffentlichen Interesse für die The-men des Klimaschutzes derzeit ableiten lässt, halten wir die Entscheidung für schnelle und relevante Investitionen in neue PV-Anlagen an und auf städtischen Gebäuden (Dächer und Fassaden!) sowie auf städtischen Freiflächen für dringend geboten. Unabhän-gig davon könnten die nicht zur Umsetzung des Eigenstromkonzepts benötigten Flä-chen auf einer noch zu bestimmenden vertraglichen Grundlage für sogenannte „Bürgersolaranlagen“ zur Verfügung gestellt werden, mit denen auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden könnte, sich an der Energiewende aktiv zu beteiligen, die selbst nicht über entsprechende Immobilien verfügen.
Auch sollte die Stadt Viersen ihren Einfluss auf die städtischen Tochtergesellschaften wahrnehmen, damit diese ihrerseits vorhandene Potenzialflächen ermitteln und umfas-send eigene Mittel in Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom investieren.
Die Umsetzung bereits geplanter, aber noch nicht ausgeführter Maßnahmen, sowie die zügige Ermittlung der Potenzialwerte für den weiteren Ausbau der PV-Kapazität im fol-genden Haushaltsjahr wäre das richtige Signal, dass Politik und Verwaltung die Alarm-signale des Weltklimas registriert und die Botschaft vieler Wählerinnen und Wähler ver-standen haben, die sich nicht länger mit warmen Worten für das Weltklima abspeisen lassen wollen.
Wir beantragen außerdem, die nach dem Wechsel des Stelleninhabers auf die Position des Klimaschutzmanagers weggefallene Stelle für das Energiemanagement der städtischen Gebäude im Haushalt für das Jahr 2020 erneut einzurichten und die Stelle zügig zu besetzen.
Mit seiner Arbeit unterstützt der Energiemanager/die Energiemanagerin nicht nur die Arbeit des Klimaschutzmanagers, sondern der ganzen Verwaltung, die ihre Arbeit – gemäß dem Beschluss des Rates vom 11. November – auch im Querschnitt stärker auf den Klimaschutzzielen ausrichten muss, um die gesetzten Ziele zu erreichen.