Die Grüne Fraktion zeigt sich enttäuscht über die erneute Ablehnung einer Baumschutzsatzung durch den Viersener Umweltausschuss. Gleich zwei Bürgeranträge hatten das Thema erneut auf die politische Agenda von Politik und Verwaltung gesetzt. Bereits seit zehn Jahren kämpfen die Grünen für die Wiedereinführung eines Regelwerks zum Schutz des privaten Baumbestands, doch eine politische Mehrheit blockiert weiterhin.
Maja Roth-Schmidt, die Fraktionssprecherin der Grünen, hält das für einen Fehler: „Diese Entscheidung ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern auch gegen das Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich für mehr Grün in unserer Stadt einsetzen. In Zeiten der Klimakrise sind gesunde Stadtbäume unerlässlich. Sie spenden Schatten, verbessern die Luftqualität und sind wichtige Lebensräume für Tiere. Dass eine solche Schutzsatzung abgelehnt wird, ist absolut unverständlich.“
Die politische Diskussion über eine städtische Baumschutzsatzung hat in Viersen bereits eine lange Vorgeschichte: Eine seit dem Jahr 1996 bestehende Baumschutzsatzung wurde im Jahr 2000 auf Antrag der FDP aufgehoben. Seitdem erleben Bürgerinnen und Bürger immer wieder, dass wertvolle alte Bäume auf privaten Grundstücken ohne Prüfung gefällt werden. So konnten beispielsweise im Stadtteil Süchteln im vergangenen Jahr sechs große Eichen auf einem Garagenhof an der Barbarastraße gefällt werden, ohne dass die Verwaltung einschreiten konnte. Anwohnerinnen und Anwohner und sogar einige Miteigentümerinnen und Eigentümer waren empört.
Roth-Schmidt: „Andere Städte zeigen längst, dass eine Baumschutzsatzung kein bürokratisches Monster ist, sondern ein effektives Mittel, um wertvolles Grün in der Stadt zu erhalten. In Viersen hingegen scheint der Wert eines gesunden Stadtklimas noch nicht bei allen angekommen zu sein, die hier die politische Verantwortung tragen.“ Sie verspricht, dass sich die Viersener Grünen weiterhin für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Einklang mit dem Schutz von Natur, Umwelt und Klima einsetzen – inklusive einer Baumschutzsatzung.