Vorziehen der Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur  Sanierung des Geländes des alten evangelischen Friedhofs in Süchteln ins Haushaltsjahr 2025

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragen, die für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Mittel i.H.v. 12.000 € für eine Machbarkeitsstudie zur  Sanierung des Geländes des alten evangelischen Friedhofs an der Merianstraße in Süchteln in das Haushaltsjahr 2025 vorzuziehen.

Begründung

Die Fläche des seit dem Beginn des 17. Jahrhundert bestehenden alten evangelischen Friedhofs an der Merianstraße in Süchteln steht seit 2004 unter Denkmalschutz. Die Stadt Viersen übernahm das Eigentum 1981. Noch bis Anfang der 1990er-Jahre fanden hier Beisetzungen statt. Inzwischen ist der Friedhof stillgelegt. Als öffentliche Grünfläche wird der ehemalige Friedhof von der Stadt unterhalten und ist frei zugänglich. Der historische Zeugnis- und Denkmalwert manifestiert sich nicht allein in den einzelnen Grabstätten, sondern im gesamten Friedhof als Einheit von Grabmonumenten, Fläche und Umfassungsmauer. Insbesondere für den Stadtteil Süchteln ist der alte evangelische Friedhof ein bedeutendes Zeugnis seiner Kultur- und Siedlungsgeschichte. Zahlreiche einflussreiche Süchtelner Familien evangelischen Glaubens hatten hier ihre Begräbnisstätte, darunter die Familie Freudenberg mit einem um 1900 entstandenen Mausoleum. An der Erhaltung dieser historischen Stätte besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Leider befindet sich dieses Baudenkmal derzeit in einem schlechten Zustand, so dass es einer Sanierung dringend bedarf. Am Rande eines Pressetermins anlässlich der Wiedereinsetzung des Friedhofstors nach umfassender Sanierung am 19.12.24 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Mittel für eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des gesamten Geländes erst für 2026 eingestellt seien. Der entsprechende Posten findet sich im Entwurf des städtischen Haushalts 2025 auf der Seite 784 unter der Nummer 52910000.

Um mit den dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten  möglichst bald beginnen zu können und somit einem weiteren Verfall des Baudenkmals zuvorzukommen, halten wir das Vorziehen der entsprechenden Mittel in das aktuelle Haushaltsjahr für dringend geboten.