19.09.2024: Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse hier: Auswirkungen des Baus einer neuen Friedhofsbrücke auf dem Süchtelner Waldfriedhof auf die Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen

Am 26.02.2024 wurde durch den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft beschlossen, den Neubau der Friedhofbrücke auf dem Süchtelner Waldfriedhof als Stahlbalkenkonstruktion zu erstellen. Der Ausschuss für Bauen, Digitale Entwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung vom 27.05.24 mehrheitlich den Baubeschluss zum Neubau gefällt.

Die Baukosten für den Neubau der Friedhofbrücke Süchteln belaufen sich auf ca. 251.000 €. Zusammen mit den Planungskosten von ca. 50.000 € ergeben sich insgesamt rund 300.000 €. Die Kosten sind als „rentierliche Investition“ ausgewiesen und sollen über die Gebühren sämtlicher Viersener Friedhöfe refinanziert werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wird sich der Neubau der Friedhofsbrücke auf die Gebühren der Viersener Friedhöfe nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen auswirken?
  2. Wenn dies der Fall ist, wie wäre die Erhöhung voraussichtlich zu beziffern?
  3. Wird es auch in Zukunft eine einheitliche Friedhofsgebührensatzung geben, die die Gebühren für die Benutzung aller städtischen Friedhöfe regelt oder wird es für den Süchtelner Waldfriedhof eine eigene Friedhofsgebührensatzung mit spezifischen Regelungen geben?