03.04.2019 Antrag zur Erarbeitung ökologischer Kriterien für die Nutzung städtische Agrarflächen

Sehr geehrte Frau Anemüller,

die Stadt Viersen verfügt als Eigentümerin über zahlreiche landwirtschaftliche Flächen, die in der Regel zur Bewirtschaftung an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, die Verträge für die Verpachtung städtischer Flächen zur Nutzung durch Landwirtinnen und Landwirte mit Kriterien zur nachhaltigen, ökologischen Nutzung und zum Schutz der Artenvielfalt in der Agrarland-schaft zu verbinden.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Kriterienkatalog zu erarbeiten, in den politischen Gremien vorzustellen und zur Abstimmung zu bringen. Das so beschlos-sene Dokument wird den Pachtverträgen als verbindliche Anlage beigefügt und dient den landwirtschaftlichen Betrieben als Richtschnur bei der Bearbeitung der Flächen. Die Verwaltung wird auch gebeten, mit dem Kriterienkatalog einen Vorschlag zu unterbrei-ten, wie der eventuell höhere Aufwand bei der Bewirtschaftung durch eine entspre-chende Absenkung des Pachtpreises berücksichtigt werden kann, sofern der Mehrauf-wand nicht durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder kompensiert werden kann. Die Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt wären zu kalkulieren und mit dem entwickelten Kriterienkatalog zur Entscheidung in die entsprechenden Gremien des Rats der Stadt Viersen einzubringen. Unsere Fraktion hält diesen Weg zur Förderung der Artenvielfalt unserer Stadt für möglich und sinnvoll.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das jüngst freigeschaltete Webportal der Landwirtschaftskammer NRW (www.biodiversitaet-nrw.de), das es den Landwirtin-nen und Landwirte ermöglicht, sich zielgenau über öffentliche Mittel zur Förderung der naturverträglichen Landbewirtschaftung zu informieren.

Der Kriterienkatalog sollte mindestens die folgenden inhaltlichen Bezüge aufweisen:

  • keine Verwendung von Klärschlamm als Dünger
  • kritische Überprüfung von Gülle als Dünger
  • keine Verwendung von Pestiziden, insbesondere von Glyphosat (Round-up)
  • Anlage von Lerchenfenstern, Blüh- und Schonstreifen, Hecken und Feldsäumen, extensive Nutzung usw. ;Teilnahme an entsprechenden Förderprogrammen (Ag-rarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, ökologische Vorrangflä-che/Greening usw.)
  • keine gentechnisch veränderten Pflanzen

Die zu entwickelnden Kriterien sollen für alle neu abzuschließenden und sich verlän-gernden Pachtverträge für landwirtschaftlich genutzte Flächen im Besitz der Stadt ver-traglich Gültigkeit erlangen. Verträge, die eine automatische Verlängerung der Pachtzei-ten beinhalten, werden nach Ablauf der Vertragszeit gekündigt und mit diesem Zusatz neu verhandelt und abgeschlossen. Vertragspartnern in noch bestehenden Verträgen werden die Kriterien zur nachhaltigen Landbewirtschaftung dringend empfohlen und als Zusatz zum gültigen Vertragswerk zur freiwilligen Verpflichtung vorgelegt.

Wir schlagen außerdem vor, die Landwirtinnen und Landwirte bereits frühzeitig in die-sen Prozess einzubinden. Dabei sollte auch das Fachwissen der Naturschutzverbände, der Landwirtschaftskammer NRW und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft einbe-zogen und vermittelt werden. Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung könnten auch die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert werden, dass die Stadt Viersen ihre Verantwortung als Grundeigentümerin im Hinblick auf Artenvielfalt und nachhaltige Landbewirtschaftung wahrnimmt und dazu mit den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Interessen zusammenarbeitet.

Begründung:

Angesichts des wissenschaftlich belegten massiven Rückgangs der Arten in der Agrar-landschaft sowie der anhaltend hohen Belastung des Grundwasser und der Oberflä-chengewässer durch Nitrat und Pestizide muss auch im Gebiet der Stadt Viersen alles getan werden, um die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen natur- und umwelt-verträglich zu gestalten. Als Eigentümerin trägt die Stadt Viersen eine besondere Ver-antwortung dafür, dass die von ihr verpachteten Flächen nachhaltig genutzt werden.

Martina Maaßen
Fraktionsvorsitzende
Peter Breidenbach
Vorsitzender im Ausschusses für Bauen,
Umwelt- und Klimaschutz