In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2022 hat die Verwaltung zum Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien berichtet (Vorlagennummer 2022/3362/FB10/III), das der Landtag des Landes NRW im April 2022 verabschiedet hat.
Danach dürfen Ausschüsse grundsätzlich in hybrider Form tagen, wenn der Rat die Einführung der Möglichkeit für hybride Sitzungen nach § 58a GO NRW beschließt. Ratssitzungen können in streng definierten Ausnahmefällen, wie beispielsweise einer epidemischen Notlage, digital stattfinden.
Im November 2023 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) nun drei Videokonferenzsysteme und drei Abstimmungstools für den Einsatz in digitalen und hybriden Gremiensitzungen zugelassen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Plant die Verwaltung, dem Rat die Frage zur Entscheidung vorzulegen, dass in seinen Ausschüssen die Möglichkeit für hybride Sitzungen nach § 58a GO NRW eingeführt werden soll?
- Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten für
- Die Anschaffung eines der zugelassenen Lizenzprodukte und die Schaffung der notwendigen organisatorischen Voraussetzungen?
- Das Zurverfügungstellen von Endgeräten an Ratsmitglieder sowie die Sicherstellung der laufenden Systembetreuung?
- Den Personalaufwand zur Sicherstellung der Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der gpaNRW?
Für Ihre Antworten bedanken wir uns im Voraus!