Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, Anfragen von Rats- bzw. Ausschussmitgliedern nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse sowie deren Beantwortung durch die Verwaltung im Ratsinformationssystem der Stadt Viersen zu veröffentlichen.
Dabei sollen über eine entsprechende Eingabe in der Suchfunktion sowohl die Anfrage und die hierauf erfolgte Antwort der Verwaltung sowie über Verlinkungen auch weitere Dokumente wie Anträge oder Sitzungsvorlagen, auf die sich die Anfrage bezieht, abrufbar sein. Die Texte sollen aus der Ergebnisanzeige heraus als Datei zu öffnen sein.
Begründung:
Rats- und Ausschussmitglieder haben nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse das Recht, schriftliche Anfragen an die Verwaltung zu stellen. Diese Anfragen werden schnellstmöglich, in der Regel innerhalb eines Monats, auf elektronischem Weg beantwortet. Den Fraktionsvorsitzenden der anderen Fraktionen werden die Anfrage und die Antwort der Verwaltung weitergeleitet. Interessierte BürgerInnen erhalten derzeit nur vereinzelt über die Websites und über Social Media Beiträge der Fraktionen Kenntnis von den Anfragen, sofern die Fraktionen diese Informationen veröffentlichen.
Das Anfragerecht der Rats- bzw. Ausschussmitglieder ist ein wichtiges Informations- und Kontrollinstrument. Mithilfe von Anfragen lassen sich Sachstände eruieren und die Umsetzung von Beschlüssen überwachen. Sie tragen damit dazu bei, die Grundlage der politischen Arbeit zu sichern.
Das nach einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im April 2021 technisch erweiterte Ratsinformationssystem der Stadt Viersen zielt darauf ab, demokratische Strukturen abzubilden und einen umfassenden Einblick in die Gremienarbeit zu geben. Für die BürgerInnen soll die Arbeit von Politik und Verwaltung so transparent und nachvollziehbar wie möglich gemacht werden.
Darüber hinaus soll es auch Ausschussmitgliedern Informationen zur Verfügung stellen, die sie für ihre politische Arbeit brauchen und diese Informationsweitergabe abbilden.
Eine Erweiterung des Ratsinformationssystems um die Darstellung von Anfragen und deren Beantwortung ist demnach nur folgerichtig und ließe sich mit geringem Aufwand umsetzen. So bietet das im vergangenen Jahr erweiterte System schon jetzt übersichtliche Recherchemöglichkeiten für Politik, Bürgerschaft und Verwaltung und die technischen Voraussetzungen, die Informationen über Anfragen ebenfalls abzubilden.
Nutzen wir die Vorteile, die dies mit sich bringen würde: Eine entsprechende Erweiterung des Systems würde eine interne Weitergabe der Informationen an Fraktionsmitglieder zuverlässig ergänzen und die kommunale Rats- und Ausschussarbeit noch effizienter gestalten.
Nach außen hin würde ein geschlossenes und transparentes Bild aller Abläufe vermittelt und das Vertrauen der BürgerInnen in die Arbeit von Politik und Verwaltung dadurch weiter gestärkt.
Der nordrhein-westfälische Landtag stellt im Übrigen eine entsprechende Dokumentensuche für Große und Kleine Anfragen von Abgeordneten zur Verfügung. Die Antworten der Landesregierung werden ebenfalls bereitgehalten und können mit abgerufen werden. Eine analoge Handhabung für Anfragen von Rats- bzw. Ausschussmitgliedern nach § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und seine Ausschüsse sowie deren Beantwortung durch die Verwaltung erscheint aus unserer Sicht angebracht.