Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, dass sich die Stadt Viersen der bundesweiten „Städteinitiative Tempo 30“ anschließt.
Begründung:
Die Kommunen stehen bei der Umsetzung der Verkehrswende vor großen Herausforderungen. Mit der „Städteinitiative Tempo 30“, die auch vom Deutschen Städtetag unterstützt wird, hat sich eine kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr gebildet, die sich eine zukunftsfähige, umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität zum Ziel gesetzt hat.
So bekennen sich neben den Initiativstädten wie Aachen, Freiburg und Münster bereits eine Vielzahl von unterstützenden Städten, zu denen auch Kempen, Mönchengladbach oder Düsseldorf gehören, zur Notwendigkeit der Mobilitätswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen. Zu einem nachhaltigen Mobilitätskonzept und zu einer Aufwertung der öffentlichen Räume gehört ein städteverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kraftfahrzeugverkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Ein Großteil der Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie die höchste Unfallgefahr entstehen nämlich genau dort, wo die höchste Verkehrsleistung zu verzeichnen ist.
Bislang geben die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Normen den Kommunen aber nicht die freie Entscheidungsmöglichkeit, flexibel und ortsbezogen zulässige Höchstgeschwindigkeiten so anzuordnen, dass verkehrs-, umwelt- und städtebaubezogene Belange gleichermaßen angemessen Berücksichtigung finden können. Die Initiative Tempo 30 setzt sich darum für die Schaffung des notwendigen gesetzlichen Rahmens ein, damit Städte über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts überall dort anordnen können, wo sie es für geboten erachten. Dabei soll es möglich sein, Tempo 30 auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsnetz vorzusehen. Eine höhere Geschwindigkeit könnte auf ausgewählten Straßenabschnitten aber weiterhin gelten.
Ein angepasstes Geschwindigkeitsniveau erhöht nicht nur die Sicherheit für alle. Es sorgt für mehr Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden und lässt insbesondere ungeschützte Fußgänger und Radfahrerinnen profitieren. Die Straßen werden ganz nebenbei leiser und die Lebensqualität von Anwohnern wird in erheblichem Maße gesteigert.
Tempo 30 nach Ermessen anordnen zu können, ist somit nicht als Handhabe gegen den Autoverkehr zu verstehen. Vielmehr ist es ein Gewinn für Kommunen, ihre Gestaltungsfreiheit und ihre Attraktivität. Ein Gewinn in Richtung Lebendigkeit und Nachhaltigkeit. Kurzum: verkehrlich, sozial, ökologisch und städtebaulich ein Schritt in die richtige Richtung! Und aus unserer Sicht in der heutigen Zeit ein unverzichtbarer Schritt!