Antwort auf unsere Anfrage vom 12.08.21 zum Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Zukunft Stadtgrün“

Frage 1) Wann wird das Dokument „Zukunft Stadtgrün“ dem Rat der Stadt Viersen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, bzw. ist das überhaupt beabsichtigt?

Antwort: In der Sitzung am 25.11.2021 des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft wird eine Vorlage als Sachstandbericht zum „Projekt Zukunft Stadtgrün“ eingebracht. In dieser Vorlage wird auch das weitere Vorgehen als Beschlussentwurf dem Ausschuss empfohlen.

Frage 2) Womit begründet die Verwaltung, dass vier Jahre nach der Beschlussfassung immer noch kein Dokument als „Grundlage für das im Sachverhalt dargestellte Projekt“ zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Antwort: Über den bisherigen Projektstand wurde in dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz berichtet, dabei wurde auch über die personelle Ausstattung berichtet. Durch mehrfache Besetzungsvakanzen konnte das Projekt bis zum heutigen Tage noch nicht wie geplant im vollen Umfang abgearbeitet werden. Von dem vorgesehenen Bearbeitungszeitraum von 24 Monaten sind in Summe erst rund 12 Monate geleistet worden.

Frage 3) Ist die im Januar 2019 geschaffene Projektstelle „Zukunft Stadtgrün“ aktuell noch besetzt? Wie lautet die Stellenbeschreibung dieser Projektstelle?

Antwort: Eine Stelle im Sinne des Stellenplanes wurde nicht geschaffen. Lediglich die zeitlich befristete Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeitenden wurde bewilligt und umgesetzt. Aktuell ist die Stelle bis Ende 2021mit einem Stellenanteil von ca. 50 % durch einen Forstassessor besetzt.

Bei der aktuellen Besetzung war nicht die ursprüngliche Stellenausschreibung maßgeblich, sondern die Perspektive frühzeitig einen Nachfolger für den Stadtförster mit einer entsprechenden Einarbeitungszeit zu gewinnen und im Rahmen dieser Einarbeitungszeit auch das Projekt Zukunft Stadtgrün begleitend zu unterstützen.

Die Stellenausschreibung der ursprünglich ausgeschriebenen Stelle hatte folgende Stellenbeschreibung:

Aufgabenbereich:

 Projekt „Zukunft Stadtgrün“ mit dem Ziel ein Leitbild „Zukunft ökologisches Stadtgrün“ in Viersen

  • Erarbeitung eines Handlungskonzeptes mit Leitlinien zur Schaffung von
    1. Biodiversität sowohl im Innenbereich, in der freien Landschaft und im Forst
    2. Urban Gardening/Essbare Stadt
    3. einer Pflanzfibel mit standortgerechten und heimischen Pflanzen
    4. Grünvernetzung und
    5. Weiterentwicklung der vorhandenen Pflegestandards
  • Erstellung eines Maßnahmenplanes mit konkreten Einzelprojekten der erarbeiteten Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzen und Aufwand
  • Darstellung der Projektergebnisse in Berichten und Präsentationen

Frage 4)  Nach welchen grundlegenden Kriterien arbeitet die Verwaltung derzeit, um den Ausschussbeschluss vom 7.12.2017 umzusetzen?

 Antwort: Es werden mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sukzessive die Punkte des Projektes bearbeitet. Prioritär werden jedoch zunächst auch die Pflichtaufgaben der Städtischen Betriebe wahrgenommen und bearbeitet.

Frage 5) Ist der Verwaltung bekannt, dass zur Umsetzung des „Masterplans Stadtnatur“ der Bundesregierung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 20.07.2021 Fördermittel zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtnatur in Höhe von 75 bis 90 Prozent der Projektkosten beantragt werden können? Beabsichtigt die Verwaltung, Mittel aus diesem Fördertopf zu beantragen?

 Antwort:  In einer Informationsveranstaltung des BFN vom 13.09.2021 wurde über die Inhalte des Programms und den neuen Schwerpunkt Stadtnatur berichtet. Ebenfalls berichtet wurde darüber, dass die Mittel des Förderprogramms aktuell bereits auf Jahre im Voraus überbucht sind und eine Veränderung der finanziellen Ausstattung durch die neue Bundesregierung abzuwarten sei. Sobald aber förderfähige Maßnahmen durchgeführt werden könnten, soll eine Förderung beantragt werden. Neben der eigentlichen Beantragung bedarf es aber auch entsprechende Projekte bzw. Maßnahmen die sofern die personellen Ressourcen vorhanden sind, die Anträge vorbereiten und innerhalb der Förderzeiträume auch abwickeln können.