Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD beantragen, die Teilnahme am bundesweiten Solar-Wettbewerb „Faktor 2 -StädteChallenge 2021“ zu beschließen, um auf diese Weise den Ausbau der Photovoltaik im Stadtgebiet unter Einbeziehung von Gewerbetreibenden und Privatleuten zu beschleunigen.
Die Stadt Viersen registriert sich bis zum 21. Februar 2021 unter Angabe der zum 31. Dezember 2020 gemeldeten Einwohner*innen sowie der installierten Nennleistung der Photovoltaik in kWpeak im Stadtgebiet auf Basis der offiziellen Daten des Marktstammdatenregisters zum 31. Dezember 2020 für Anlagen im Bereich des Gemeindeschlüssels.
Die Stadtverwaltung übernimmt die Steuerung bei der Durchführung des Wettbewerbs.
Begründung:
Um das 1,5 Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen, muss nach dem Weltklimarat (IPCC) der derzeitige Ausstoß von Kohlendioxid von ca. 8,5 Tonnen pro Person und Jahr, auf unter 2 Tonnen pro Person und Jahr bis 2035 reduziert werden. Einen wesentlichen Baustein stellt dabei die Energiewende dar.
Der Solar-Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Energiewende durch den Ausbau von Photovoltaik (PV) in den Städten zu beschleunigen und auf diese Weise auch auf kommunaler Ebene einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bürger*innen und Gewerbetreibende sollen über Öffentlichkeitsarbeit, Vor-Ort-Aktionen und direkte Ansprache motiviert werden, den Ausbau der solaren Energiegewinnung aktiv mitzugestalten. Diese Initiative mit einer breit aufgestellten lokalen PV-Offensive aktiviert dringend notwendiges privates Engagement, nimmt die Bürgerschaft bei der Energiewende mit und macht sie für immer mehr Menschen zu einem verstehbaren und erlebbaren Vorgang. Auch kommunale Liegenschaften sollen für den Ausbau genutzt werden, wo immer dies möglich ist.
Bislang schöpft Viersen das zur Verfügung stehende Potenzial an Dach- und Freiflächen nur unzureichend aus. Etwa 500 MWp Dachfläche und 240 MWp Freifläche könnten zur Solarenergiegewinnung genutzt werden. Tatsächlich ausgeschöpft wird aber nur der kleine Wert von 4,6 % des verfügbaren PV-Dach-Potenzials sowie der noch geringere Wert von 0,8 % des zur Verfügung stehenden Potenzials an PV auf Freiflächen (Quelle: Aktueller Auszug aus dem Marktstammdatenregister; Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN „Kommunaler Klimaschutz in NRW: Erneuerbare Energien für Strom und Wärme in NRW-Städten und -Gemeinden“ aus Dezember 2019). Insgesamt also ein riesiges Potenzial, das nutzbar gemacht werden kann.
Mit den am 16. Juni 2020 beschlossenen Sofortmaßnahmen für den kommunalen Klimaschutz hat die Stadt Viersen ein deutliches Zeichen für mehr Photovoltaik gesetzt und will beim Neubau von Anlagen mit gutem Beispiel vorangehen. Die Teilnahme am Wettbewerb würde dieses Vorhaben untermauern und in der Bürgerschaft für private Investitionen in Solaranlagen werben.
Geben wir mit der Teilnahme am Wettbewerb der Energiewende in Viersen den dringend erforderlichen Schub! Signalisieren wir den Bürger*innen, dass die Stadt Viersen die Umsetzung der beiden Ratsbeschlüsse vom November 2019 und Juni 2020 ambitioniert angeht! Überzeugen wir die Viersener*innen aktiv zu werden und lassen wir eine eigene Dynamik in der Stadt entstehen! Beziehen wir die lokale Wirtschaft mit ein! Es wird am Ende keine Verlierer, sondern nur Gewinner geben. Und ganz nebenbei wird Viersen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet haben.
Die genauen Spielregeln des Wettbewerbs sowie der geschätzte personelle Aufwand sind im Anhang zusammengestellt!
Anhang:
Faktor2 – StädteChallenge Photovoltaik
I. Spielregeln (Stand vom 18.11.2020):
1.Teilnahmebedingungen
- Alle deutschen Städte sind teilnahmeberechtigt und willkommen. Die StädteChallenge Photovoltaik findet in zwei Kategorien mit getrennten Wertungen statt:
a) Großstädte ab 100.000 Einwohner*innen
b) Städte mit bis zu 100.000 Einwohner*innen
2.Anmeldung und Registrierung
Städte, die teilnehmen möchten, können ihr Interesse über die folgende Webseite anmelden:
https://faktor2.solar/staedte-challenge/
Die verbindliche Registrierung erfolgt ab 01.02.2021 über die offizielle Plattform im Internet, die derzeit noch in Entwicklung ist. Im Zuge der Registrierung werden zwei Startwerte erhoben, welche für die gesamte Dauer des Spieles gelten:
– Anzahl der Einwohner*innen zum 31.12.2020
– Installierte Nennleistung der Photovoltaik in kWp im Stadtgebiet auf Basis der offiziellen Daten des Marktstammdatenregisters zum 31.12.2020 für Anlagen im Bereich des jeweiligen Gemeindeschlüssels.
Aus diesen beiden Werten wird automatisch die installierte Photovoltaik-Leistung pro Einwohner*in (kWp / Einwohner*in) ermittelt und ebenfalls als Startwert auf der Plattform visualisiert.
Registrierung und Meldung der Startwerte durch die Städte sollten möglichst bis 21.02.2021 (offizieller Spielbeginn) erfolgen. Spätere Registrierungen sind jederzeit möglich, wobei auch dann die Startwerte zum 31.12.2020 erhoben werden. Somit ist auch ein späterer Start kein Nachteil im Wettbewerb.
3. Start der StädteChallenge Photovoltaik
Der offizielle Spielbeginn ist der 21.02.2021. Die Spielleitung gibt das Startsignal über die Plattform, visualisiert alle teilnehmenden Städte und deren Startwerte
4. Verlauf der StädteChallenge Photovoltaik
Alle teilnehmenden Städte melden einmal monatlich die gesamte installierte Nennleistung der Photovoltaik in kWp im Stadtgebiet auf Basis der offiziellen Daten des Marktstammdatenregisters. Die Meldung muss jeweils bis zum 10. des Folgemonats für den vergangenen Monat erfolgen, also erstmalig bis zum 10.03.2021 für den Monat Februar 2021.
Die Spielleitung visualisiert, getrennt für beide Kategorien, für jede Stadt den Zubau der Photovoltaik-Leistung im Vergleich zum Startwert als Absolutwert (kWp), als %-Wert und als Durchschnittswert bezogen auf die Einwohnerzahl (kWp / Einwohner*in).
Das laufende Ranking ergibt sich aus dem Wert des Zubaus der installierten Photovoltaik-Leistung im Vergleich zum Startwert bezogen auf die Einwohnerzahl (Zubau kWp / Einwohner*in).
5. Ende der StädteChallenge Photovoltaik
Das Spielende ist erreicht, wenn die erste Großstadt (Kategorie ab 100.000 Einwohner*innen), welche einen Startwert der installierten Photovoltaik-Leistung von mindestens 0,1 kWp / Einwohner*in aufweist, ihre installierte Photovoltaik-Leistung in kWp verdoppelt hat.
6. Wertung der StädteChallenge Photovoltaik
Getrennt für beide Kategorien ergeben sich die Reihenfolge und Gewinner aus dem Wert des Zubaus im Vergleich zum Startwert der installierten Photovoltaik-Leistung bezogen auf die Einwohnerzahl (Zubau kWp / Einwohner*in).
7. Gewinne
Nach jedem vollen Quartal, also erstmalig zum 30.06.2021, wird ein Quartalssieger in beiden Kategorien gekürt. Die Quartalssieger werden in der Öffentlichkeitsarbeit dargestellt und erhalten außerdem die Gelegenheit, sich mit einem kurzen Steckbrief auf der Spielplattform herausgehoben vorzustellen. In den Wertungen zu den Quartalen sind nur solche Städte berücksichtigt, die bereits vor Beginn des jeweiligen Quartals offiziell auf der Plattform registriert waren. D.h., ein rückwirkender Quartalssieg ist nicht möglich.
Der Titel Faktor2-Solarstadt Deutschland mit Platzierung und Preisen (z. Zt. noch nicht definiert) wird in beiden Kategorien an die 10 höchstplatzierten Städte vergeben.
Außerdem dürfen die Sieger der Bundesländer den Titel Faktor2-Solarstadt ihres Bundeslandes führen.
II. Geschätzter personeller Aufwand laut Organisatoren des Wettbewerbs:
Jeweils am Monatsende werden auf der Plattform die aktuelle Anzahl installierter PV-Anlagen, die aktuell installierte kWpeak-Leistung sowie die aktuell gemeldete Einwohnerzahl angegeben.
Darüber hinaus ist es den Städten frei überlassen, mit welchen Aktionen, Methoden und Programmen sie den Ausbau von PV vorantreiben möchten. Da es aber ohnehin zu den Aufgaben eines Klimamanagers gehört, dafür zu sorgen, dass auf kommunaler Ebene internationale Klimaschutzvereinbarungen umgesetzt werden und er ohnehin mit der Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz betraut ist, würde die Umsetzung des Wettbewerbs in seine alltägliche Arbeit fallen.
Die Organisatoren gehen von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 2 Wochenstunden aus, die auf die Durchführung des Wettbewerbs entfallen würden.