Stellenplanung im Geschäftsbereich IV Technische Beigeordnete

Stellenplanverfahren für das Jahr 2025

hier: Anfrage der Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 10.02.2025 gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse

Mit Schreiben vom 10.02.2025 erkundigen sich die Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in einer gemeinsamen Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse über die Stellenplanung im Geschäftsbereich IV der Technischen Beigeordneten. Die Anfrage wird in Abstimmung mit der Technischen Beigeordneten und dem Fachbereich 60 wie folgt beantwortet:

  1. Wie viele Personen arbeiten derzeit mit exakt wie vielen Stellenanteilen (VZÄ) als städtische Verkehrsplaner oder Verkehrsplanerinnen in FB 60/II?

Unmittelbar in der Verkehrsplanung des FB 60/II sind organisatorisch 3,5 Stellen angesiedelt, von denen derzeit 2,5 Stellen besetzt sind. Im Haushaltsplan werden die Stellen mit ihren Vollzeitäquivalenten (VZÄ) grundsätzlich den einzelnen Produkten prozentual (insbesondere hinsichtlich des Personalaufwands im Ergebnisplan) zugeordnet. Die Mitarbeitenden in der Verkehrsplanung des FB 60/II werden entsprechend ihren Aufgaben auch in anderen Produkten im Haushalt meist mit einem geringen Anteil abgebildet (z. B. 12.01.03 – Neubau/Erneuerung öffentliche Verkehrsflächen, 12.01.05 – ÖPNV, 12.02.01 – Verkehrsleitende und -regelnde Anlagen). Eine Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.

Für das Produkt 12.01.02 – Verkehrliche Planung ergeben sich für das Haushaltsjahr 2025 2,77 VZÄ (2024: 3,49 VZÄ), da die Stelle 602013 als Sachbearbeitung Verkehrsplanung (Komplementärstelle Klimaschutz) ab dem Jahr 2025 haushalterisch dem Produkt 14.01.03 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zugeordnet ist (siehe ergänzend Antwort zu Frage 5).

  • Welche dauerhaften, aktuellen und mittelfristig anstehenden Aufgaben werden von diesen Personen konkret geleistet?

Im Bereich der Verkehrsplanung des FB 60/II werden folgende aktuelle und dauerhafte Aufgaben wahrgenommen:

Aktuelle Aufgaben

  • Aufstellung / Fortschreibung des gesamtstädtischen Mobilitätkonzepts (derzeit in Erarbeitung):
    • Projektbetreuung zur Erarbeitung des Nahmobilitätskonzept (Teilkonzept Mobilität Viersen 2040)
    • Projektbetreuung zur Erarbeitung der Parkraumstrategie (Teilkonzept Mobilität Viersen 2040)
  • Erarbeitung des Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Verkehrssituation an KiTas und Grundschulen (Schulwegpläne)
  • Projektbetreuung i.S. Konzept Schulwegsicherheit / Schulwegpläne für zunächst 6 ausgewählte Grundschulen
  • Betreuung/Umsetzungsbegleitung zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen sowie hierzu erforderlicher Maßnahmen zur Schulwegsicherheit
  • Konzeptionelle Überlegungen i.S. Rad- und Fußverkehr (z.B. im Rahmen von Straßenneu- und -umbauplanungen sowie bei barrierefreier Umgestaltung von Bushaltestellen)
  • Mitwirkung bei Umsetzung von Richtlinien, Erlassen (z.B. Pollererlass)
  • Betreuung/Koordination des Aufnahmeverfahrens für die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS)
  • Organisatorische/inhaltliche Vorbereitung der Hauptbereisung AGFS
  • Durchführung/Auswertung von Umfragen (Nah-) Mobilität (ausstehend: Auswertung Umfrageergebnisse, Umfrage 2024)
  • Sichere Fahrradabstellanlagen: Koordination des verwaltungsinternen Austauschs i.S. Auswahl Schließsystem für geschlossene Abstellmöglichkeiten
  • Austausch im Netzwerk „Zukunftsnetz Mobilität“ (ZNM) (z.B. Netzwerktreffen, Seminare Infoveranstaltungen)
  • Verkehrsgutachten:
    • Vergabe und Betreuung diverser Verkehrsgutachten (Verkehrsgutachten Innenstadt Süchteln, Verkehrsgutachten Dülken Ost / L 29)
    • Sichtung, Auswertung und Freigabe von Verkehrsgutachten Dritter (z.B. im Rahmen von Bauleitplanverfahren, Bauanträgen)
    • Mitwirkung an Vergabevorbereitung und fachliche Begleitung bei Verkehrsgutachten, insb. für GMG-Projekte
  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen i.S. Kommunales Mobilitätsmanagement
    (erfolgreicher Abschluss i.S. Fortbildung/Lehrgang einer Mitarbeiterin zur Kommunalen Mobilitätsmanagerin)
  • Aufbau/Implementierung des Kommunalen Mobilitätsmanagements als neue interdisziplinäre, koordinierende Aufgabe der konzeptionellen Verkehrsplanung / der Kommunalen Mobilitätsmanagerin
  • Ausbildung einer Mitarbeiterin zur Sicherheitsauditorin
  • Betreuung/Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)

Dauerhafte Aufgaben (nach Abstimmung)

  • Schulwegsicherheit: Gesamtkonzept zur Verbesserung Verkehrssituation an Grundschulen und KiTas mit Monitoring und Evaluation a) des Handlungsfeldes generell, b) der umgesetzten Maßnahmen im speziellen, c) Bearbeitung der weiteren (Grundschul-) Standorte mit Auffälligkeiten/Handlungsbedarf
  • Mobilitätskonzept 2040: Nach Fertigstellung/Beschlussfassung des Zielkonzepts Mobilität, Nahmobilität, Parkraumstrategie mit Umsetzungsbegleitung bzw. Umsetzung, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit
  • Betreuung ggf. weiterer thematischer Teilkonzepte
  • Verkehrliche Stellungnahmen zu Bauanträgen
  • Bearbeitung / Beantwortung von Bürgeranfragen zu verkehrlichen Aspekten (Mängelmelder)
  • Mitwirkung an Bauleitplanverfahren i.S. Erschließungskonzeptionen für den motorisierten Individualverkehr (MIV), Rad- und Fußverkehr
  • Beauftragung von Verkehrsgutachten (u.a. für Bauleitplanverfahren, Bauanträgen)
  • Begleitung der (sukzessiven) Maßnahmenumsetzung aus Verkehrskonzepten  
  • Schulisches Mobilitätsmanagement (aktuell u. dauerhaft)
  • Nahmobilitätsmanagement (aktuell u. dauerhaft)
  • Leistungsbilderstellung/Beauftragung/Auswertung von Verkehrsgutachten
  • Erhebung/Auswertung von Verkehrsdaten
  • Stellungnahmen zu verkehrlichen Planungen Dritter oder Nachbarkommunen
  • Mitwirkung bei Planungen des Kreises (IKK, Mobilitätskonzept, Nahverkehrsplan)
  • In welcher Form ist die Arbeit der Verkehrsplanung in FB 60/II grundlegende Voraussetzung für die Durchführung der Aufgaben zur Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen in FB 92/I Stadtstraßen und GB IV/I Ingenieurteam?

Die Ziele und Strategieansätze aus den gesamtstädtischen und teilräumlichen Verkehrskonzepten sind bei der Durchführung der Aufgaben zur Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen zu berücksichtigen. Sofern in den Verkehrskonzepten und Verkehrsgutachten Handlungsempfehlungen i.S. konkreter Maßnahmenvorschläge und deren Umsetzungszeiträume ausgesprochen werden, sind diese – entsprechend hierzu erfolgter politischer Beschlusslagen –  auf der operativen Ebene, also bei der Durchführung der Aufgaben zur Herstellung, Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie Straßenneubau- und -erneuerungsmaßnahmen sowie der Errichtung und Umgestaltung von Plätzen durch die zuständigen Dienststellen (FB 92/I bzw. GB IV/I) umzusetzen.

Die Aufgaben der Verkehrsplanung im FB 60/II sind die Zielerreichung von Verkehrskonzepten und somit die Umsetzung hierzu gebotener Maßnahmen i.S. eines Umsetzungsmonitorings zu begleiten und darüber in den politischen Gremien zu informieren. Dies erfordert darüber hinaus einen kontinuierlichen, engen Austausch zwischen dem FB 60/II, dem FB 92/I und dem GB IV/I.

  • Bilden die hierfür real zur Verfügung stehenden Ressourcen den gesamten Aufgabenbereich derzeit ab? Das heißt: Reichen die aktuell zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Bereich der Verkehrsplanung derzeit aus, um die konzeptionellen Aufgaben ebenso fach- und fristgerecht ausführen zu können wie die operativen Leistungen in den Schnittstellen zu FB 92/I und GB IV/I?

Bezogen auf neue zusätzliche Aufgabenfelder der konzeptionellen Verkehrsplanung, wie z.B. das Schulische Mobilitätsmanagement, das kommunale (Nah-) Mobilitätsmanagement, aber auch Aufgaben aus dem Bereich Klimaschutz/Klimaanpassung sowie die Betreuung der angestrebten Mitgliedschaft in der AGFS ist aktuell nicht festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht ausreichen, diesen Aufgabenbereich abzudecken. Folgerichtig erfolgte auch keine Anmeldung eines Stellenbedarfes für den Stellenplan 2025. Die neuen Aufgaben erfordern verstärkt „vernetztes“ Arbeiten und bezogen auf den zeitlichen Aufwand der Aufgabenerledigung einen hohen Anteil an Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Hier wird zunächst auszuwerten sein, ob dadurch bedingt perspektivisch ein Stellenmehrbedarf entsteht. Dieser könnte dann für den Stellenplan 2026 angemeldet werden. In dem Zusammenhang sind dann auch mögliche Stellenmehrbedarfe   im FB 92/I und GB IV/I zu prüfen.

  • Welche Überlegungen und strategischen Planungen haben die Verwaltung bewogen, eine Absenkung des Planansatzes im Bereich der Verkehrsplanung, um rund 25 Prozent herbeizuführen?

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025 wurden die Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgrund vielfacher politischer Nachfragen in den vergangenen Jahren zur Plausibilität der Entwicklung der Zahlen von Personalaufwand im Ergebnisplan und der VZÄ in den Produktblättern grundlegend aktualisiert. Hierzu wurde die Produktverteilung der derzeitigen Stellen von den Fachbereichs- und Teamleitungen abgefragt. Durch die Aktualisierung der Werte entstehen im Haushaltsentwurf 2025 im Vergleich zu den Vorjahren meist nur geringfügige Abweichungen in den Produkten. Sofern Stellen mit ihrem überwiegenden Anteil einer anderen Produktgruppe zugeordnet werden, werden sie üblicherweise als Stellenverlagerung im Stellenplan berücksichtigt.

In Folge der Aktualisierung werden im Haushaltsentwurf 2025 für das Produkt 12.01.02 – Verkehrliche Planung insgesamt 2,77 VZÄ ausgewiesen, während dem Produkt in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 3,49 VZÄ zugeordnet waren. Die Abweichungen zu den Vorjahren ergeben sich bei verschiedenen Stellen, die dem Produkt zugewiesen sind, aufgrund von Stellenumwandlung, Änderung des Produktanteils oder der Zuordnung, Reduzierung/Erhöhung der Wochenstunden (seitens der Stelleninhaber*innen). Eine Übersicht der Abweichungen ist als Anlage 2 beigefügt. Es wurden in den vergangenen Jahren in diesem Produkt keine Stellen eingespart.

Die Reduzierung der VZÄ für das Produkt 12.01.02 ist maßgeblich auf die Änderung der Produktzuordnung der Stelle 602013 zurückzuführen. Diese wurde im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2021 als Sachbearbeitung Verkehrsplanung (Komplementärstelle Klimaschutz) für die Planung umweltfreundlicher Mobilität, Radwegeinfrastruktur und ÖPNV als Teil des Sofortmaßnahmenprogramms Klimaschutz eingerichtet. Bei der Aktualisierung der Produktverteilung für den Haushaltsplan 2025 wurde die Stelle 602013 mit ihrem bisherigen Anteil von 85 % für das Produkt 12.01.02 – Verkehrliche Planung nun dem Produkt 14.01.03 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zugeordnet.  Da das Produkt 14.01.03 – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erstmalig mit dem Haushaltsplan 2024 eingeführt wurde, war die Stelle seit ihrer Einrichtung im Jahr 2021 dem Produkt 12.01.02 – Verkehrliche Planung zugeordnet. Nunmehr wurde sie im Rahmen der Aktualisierung der Produktverteilung als Komplementärstelle Klimaschutz in das Produkt 14.01.03 verlagert und ist weiterhin in der Stadt- und Verkehrsplanung des Fachbereichs 60 – Stadtentwicklung angesiedelt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) und insbesondere auch der Verkehrsplanung sowie Mobilität. Die Stelle ist derzeit vakant, sodass mit ihrer Besetzung zusätzliche Kapazitäten entstehen werden.

Die Stellenverlagerung wird in die Veränderungsliste des Stellenplans 2025 aufgenommen, der wie in den Vorjahren in die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10.03.2025 und des Rates am 18.03.2025 eingebracht wird.

  • Kann die Verwaltung garantieren, dass die genannten Leistungen im Produkt 120102 Verkehrliche Planung sowie Produkt 120102 Verkehrliche Planung unter den im Haushalts- und Stellenplan vorgesehenen geänderten Bedingungen in Zukunft fach- und fristgerecht erbracht werden können?

Eine Garantie zur fristgerechten Bearbeitung kann grundsätzlich immer nur unter Vorbehalt gegeben werden. Durch Personalausfälle, insb. krankheitsbedingt, Elternzeit, Personalfluktuation etc. kann es in Einzelfällen immer zu Verzögerungen kommen und eine fristgerechte Bearbeitung nicht immer möglich sein, unabhängig der geänderten Bedingungen im Haushalts- und Stellenplan.

  • Wie hoch müsste der Stellenansatz im Produkt 120102 Verkehrliche Planung real aufwachsen, um eine weitere volle Stelle Verkehrsplanerin/Verkehrsplaner besetzen zu können?

Um eine weitere Vollzeitstelle als Verkehrsplaner*in im Produkt 12.01.02 – Verkehrliche Planung besetzen zu können, wäre eine solche im Rahmen des Stellenplanverfahrens einzurichten.

  • Wie müsste diese Stelle dotiert werden?

Die Zuordnung einer Stelle zu einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe erfolgt durch eine Stellenbewertung. Als Grundlage für die Stellenbewertung werden die mit der Stelle verbundenen Leistungen und Anforderungen mittels einer Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung differenziert erfasst.

Im Bereich der Stadt- und Verkehrsplanung variieren die Besoldungs- oder Entgeltgruppen in Abhängigkeit der Aufgaben und Verantwortung zwischen den Besoldungsgruppen A11 und A13 (für Beamt*innen) sowie den Entgeltgruppen 11 und 13 (für tariflich Beschäftigte).

  • Mit welchen zusätzlichen Kosten im Stellenplan würde diese Stelle sich dauerhaft auf den städtischen Haushalt auswirken?

Die Jahrespersonalkosten für eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Stadt- und Verkehrsplanung würden sich je nach Stellenwert (siehe Frage 8) auf ca. 93.600 bis 114.100 Euro belaufen (gem. KGSt-Bericht Nr. 9/2024, Kosten eines Arbeitsplatzes (2024/2025), Bereich 3 – Bau, Architektur, Vermessung & Gebäudetechnik, Jahreswerte der Besoldungsgruppen A11 und A13 für Beamt*innen und Entgeltgruppen 11 bis 13 für tariflich Beschäftigte).