27.06.2024: Antrag auf Prüfung der Aufhebung des Mitführverbots von Fahrrädern auf Wochenmärkten gemäß der Satzung über die Märkte der Stadt Viersen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, das in der Satzung über die Märkte der Stadt Viersen verankerte Verbot des Mitführens von Fahrrädern auf Wochenmärkten vor dem Hintergrund stetig rückläufiger Besucherzahlen zu überprüfen.  Dabei soll die Situation auf den Wochenmärkten in den einzelnen Stadtteilen gesondert beleuchtet und die Satzung entsprechend differenziert angepasst werden.

Begründung

Die Satzung über Märkte in der Stadt Viersen aus dem Jahr 1985 sieht vor, dass jeder sein Verhalten auf dem Marktplatz so einzurichten hat, dass andere Personen […] nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Insbesondere ist es unzulässig, Fahrräder mitzuführen.

Angesichts deutlich rückläufiger Umsatz- und Besucherzahlen von Wochenmärkten in den vergangenen Jahren erscheint diese Regelung nicht mehr zeitgemäß zu sein. Wochenmärkte verlieren seit Jahren an Bedeutung. Die Umsätze gingen nach einem vorübergehenden Umsatzplus während der Coronazeit in 2023 bundesweit zurück. In einigen Bundesländern wie in NRW beträgt der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr als 10 Prozent.

Auch in der Stadt Viersen sind die Wochenmärkte in Dülken und Süchteln sowie die Märkte dienstags auf dem Remigiusplatz, mittwochs auf dem Viersener Sparkassenvorplatz und donnerstags auf der Hauptstraße zwischen Rathausmarkt und Stichweg Gartenstraße nicht mehr so stark frequentiert, wie es möglicherweise zum Zeitpunkt des Erlasses der Marktsatzung noch der Fall gewesen sein mag. Das Mitführen eines Fahrrads kann demzufolge nicht mehr notwendigerweise als behindernd oder belästigend angesehen werden. Anders mag sich die Situation samstags auf dem gut besuchten Viersener Wochenmarkt auf dem Hermann-Hülser-Platz darstellen, weshalb es aus unserer Sicht angezeigt ist, die Situation auf den Märkten in den einzelnen Stadtteilen getrennt zu beleuchten.

Um der zunehmenden Bedeutungslosigkeit von Wochenmärkten entgegenzuwirken, sollte ein Besuch so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Hier lohnt es sich in unseren Augen, die Ausgestaltung der Verhaltensregeln genauer zu betrachten, denn von attraktiven und gut angenommenen Wochenmärkten können die Stadtteile nur profitieren: Ein vitaler Wochenmarkt stärkt und belebt die Ortskerne, sorgt für eine zusätzliche Passantenfrequenz und sorgt auch für eine zusätzliche Umsatzsteigerung im Umfeld. Außerdem bereichert er als sozialer Treffpunkt das gesellschaftliche Leben, sorgt für eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre und steigert die Lebensqualität.

Um in den Genuss all dieser positiven Effekte zu kommen, sollte jeder Stellhebel genutzt werden, um die Attraktivität des Marktbesuchs zu steigern.

Die Vorteile, die die Erlaubnis des Schiebens von Fahrrädern auf den Wochenmärkten im Stadtgebiet mit sich bringen würde, liegen auf der Hand:

Indem wir Fahrräder auf unseren Wochenmärkten willkommen heißen, machen wir das Einkaufen dort auch für jüngere Menschen, die häufig das Rad als bevorzugtes Verkehrsmittel nutzen, interessant. So können sie ihre Einkäufe direkt in Fahrradtaschen oder -körben verstauen und müssen die Waren nicht mehr vom Markt zum Fahrrad tragen. Derzeit machen ältere Menschen den weit überwiegenden Anteil der Marktbesuchenden aus.

Zudem wird die Erreichbarkeit verbessert: Das Mitführen von Fahrrädern ermöglicht es BesucherInnen, den Markt schneller und unkompliziert zu erreichen, da sie nicht auf eine -an Markttagen häufig zeitraubende- Parkplatzsuche angewiesen sind.

Schließlich ersparen wir Radfahrenden lästige Umwege, wenn wir das Schieben von Rädern auf Marktplätzen, erlauben. So ist das Radfahren in der Süchtelner Fußgängerzone beispielsweise grundsätzlich erlaubt. An Markttagen ist der Lindenplatz aber tabu, so dass er umfahren werden muss, wenn kein Bußgeld kassiert werden soll.

Es ist an der Zeit, die Marktsatzung an den Zeitgeist anzupassen! Die jetzige Regelung geht an der Bürgerschaft vorbei und stößt bei immer mehr Menschen auf Unverständnis.

Nutzen wir außerdem gleichzeitig einen weiteren Stellhebel, um BürgerInnen das klimafreundliche Radfahren so attraktiv wie möglich zu machen, um sie dazu zu bewegen, vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen.