Alle Menschen sollten unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine transparente und faire Einbürgerungspraxis auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG) sollte daher ein Ziel unseres Verwaltungshandelns in Viersen sein.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie gestaltet sich die Terminvergabe für Einbürgerungsverfahren in der zuständigen Abteilung 30/II?
- Wie lange müssen zur Einbürgerung berechtigte Personen derzeit auf Termine für das Einbürgerungsverfahren warten?
- Welche Verfahren werden derzeit angewendet, um Terminvereinbarungen für Einbürgerungsverfahren effizient zu gestalten?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Wartezeiten für Einbürgerungstermine zu reduzieren und sicherzustellen, dass Einbürgerungsverfahren zeitnah bearbeitet werden?
- Welche Angebote stehen den Antragsteller*innen im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens in Viersen zur Verfügung, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten?
- Wie wird sichergestellt, dass Antragsteller*innen über den aktuellen Stand ihres Einbürgerungsverfahrens informiert werden und dass mögliche Verzögerungen transparent kommuniziert werden?