Im Viersener Leitbild heißt es: Eine flächendeckende Schulsozialarbeit als zentrales Bindeglied zwischen den Schulen und AkteurInnen im Umfeld der Schule wirkt präventiv. Auch wir von der Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN halten Schulsozialarbeit für eine wichtige Säule der Bildungs- und Sozialpolitik.
Daher bitten wir um einen umfassenden Überblick über den Status quo der Schulsozialarbeit an Viersener Schulen und stellen dazu folgende Fragen:
Wie viele SchulsozialarbeiterInnen sind an den Viersener Schulen tätig?
- An welchen Schulen arbeiten sie und mit welchem Stellenumfang?
- Handelt es sich bei den jeweiligen Stellen um kommunale oder landeseigene Stellen?
- Wie sind diese Stellen finanziert? Bitte differenzieren Sie dabei nach den verschiedenen Finanzierungssäulen (Kommunale Kinder- und Jugendhilfe, Landesdienst, Landesförderung).
- Wie lange ist diese Finanzierung gesichert?
- Wird der derzeitige Bedarf an Schulsozialarbeit in Viersen gedeckt? Wenn nein, an welchen Schulen ist mehr Bedarf an SchulsozialarbeiterInnen vorhanden und warum besteht dieser Bedarf? Gibt es Schulen, an denen kein Bedarf an Schulsozialarbeit besteht? Wenn ja, worin liegt der Grund dafür? Wie wird der Bedarf an Schulsozialarbeiterstellen erhoben?
- Sind alle ausgeschriebenen Stellen für SchulsozialarbeiterInnen besetzt? Falls nicht, wie viele sind vakant und wie lange bereits?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung der SchulsozialarbeiterInnen an die Schulen? Werden dabei besondere Zielgruppen, wie beispielsweise neu Zugewanderte oder Geflüchtete, besonders berücksichtigt?
- Wie ist der Sachstand bezüglich der Überarbeitung des kommunalen Konzepts der Schulsozialarbeit in Viersen (Sitzungsvorlage 2022/3301/FB50/II)?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Viersen aktuell, Schulsozialarbeit aufzubauen oder qualitativ zu verbessern?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Viersen aktuell, Stellen der Schulsozialarbeit auch im Bereich Sekundarstufe I und II (weiterführende Schulen) einzurichten?
- Sind VertreterInnen aller Schulen und Schulformen (wie z.B. Kräfte der Schulsozialarbeit, Lehrkräfte) in die Überarbeitung des Kommunalen Konzepts der Schulsozialarbeit eingebunden?
Für die Beantwortung der Fragen 1, 2, 3, 4 und 7 wäre eine tabellarische Darstellung besonders hilfreich.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mühe!