20.06.2024: Anfrage gem. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Viersen und die Ausschüsse hier: Sachstand Erstellung Fußverkehrsnetze im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts  

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

unsere Fraktion hatte im vergangenen Sommer den vermehrten Einsatz von Fußgängerüberwegen gem. § 26 StVO – sog. „Zebrastreifen“ – im Stadtgebiet beantragt. Ein entsprechendes Konzept sollte im Rahmen des Mobilitätskonzepts 2040 Berücksichtigung finden. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung am 19.09.23 zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Antrag werde aus Sicht der Verwaltung mit der Erstellung von Fußverkehrsnetzen im Rahmen der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzepts und auf diese Fußwegenetze bezogenen Maßnahmenvorschläge hinreichend Rechnung getragen.

Vor dem Hintergrund des schweren Unfalls auf der Viersener Straße, bei dem am 19.06.24 ein Kind beim Versuch, die Straße zu überqueren, lebensgefährlich verletzt wurde, bitten wir zur Beurteilung des Sachstands um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist die Unfallstelle an der Viersener Straße, die an einem Spielplatz gelegen ist, bei der Ermittlung von Fußwegenetzen als bedeutsame Querungsstelle festgestellt worden?
  2. Wenn ja, welche Maßnahme empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung dieser Querungsstelle?

Für Ihre Antworten bedanken wir uns im Voraus!