17.05.21 Antrag auf Erstellung eines Konzepts für eingezäunte Hundewiesen

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Viersen beantragt ein Konzept zur Einrichtung eingezäunter „Hundewiesen“ in allen vier Stadtteilen mit einer Darstellung möglicher Kosten und Folgekosten.

Begründung:

In der Zeit der Corona-Pandemie haben sich immer mehr Menschen Haustiere neu zugelegt. Hunde stehen dabei an erster Stelle. Immer mehr Bürger*innen halten einen oder mehrere Hunde. Das ist auch im öffentlichen Raum unübersehbar. Um aber einen Hund artgerecht halten zu können, ist Auslauf im Grünen und der Kontakt zu anderen Hunden unverzichtbar. Konflikte mit anderen Nutzergruppen im öffentlichen Raum sind mit der zunehmenden Zahl von Hunden allerdings schwer vermeidbar.

Um Gefahren und Belästigungen zu minimieren, die sich aus freilaufenden Hunden für andere Bürger*innen und den Straßenverkehr ergeben, gilt innerorts derzeit eine Anleinpflicht. Diese gilt auch in Naturschutzgebieten und in der so genannten Brut- und Setzzeit außerdem im Wald und in der freien Landschaft. Diese Situation ist für viele Hundebesitzer*innen natürlich unbefriedigend. Die Tiere können ihren Bewegungsdrang an der Leine kaum ausleben. Andererseits liest man auch immer wieder von Problemen, die sich für das Wild durch wildernde und hetzende Hunde ergeben.

Viele Städte und Gemeinden haben daher bereits eingezäunte Hundewiesen angelegt, in denen sich Hunde frei austoben können und in denen ihre Besitzer miteinander in Kontakt kommen. Dieses Konzept bietet für alle Beteiligten nur Vorteile: Es schützt ältere und gehbehinderte Menschen sowie kleinere Kinder vor allzu stürmischen Begegnungen mit großen Hunden, bewahrt die Hunde selbst vor Gefahren im Straßenverkehr und verhindert das Hetzen von Wild durch Hunde, die sich der Kontrolle durch ihre Besitzer*innen entzogen haben. Außerdem ist hier der Einsatz von Spendern für Hundekotbeutel und entsprechenden Abfallbehältern besonders effektiv und sinnvoll möglich.

Das ein solches Konzept nicht ohne Kosten umzusetzen ist, liegt auf der Hand. Bürger*innen und Hundebesitzer*innen haben allerdings ein Recht darauf, dass ihre (Hunde-)Steuern sinnvoll eingesetzt werden, um das gesellschaftliche Zusammenleben zu erleichtern und öffentliche Infrastrukturen auch für die Haltung von Hunden vorzuhalten.