Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen sowie eine zeitlich befristete Zuschussförderung von Mehrweglösungen für kleine Betriebe nach dem Vorbild der Stadt Tübingen zu prüfen und zu bewerten.
Begründung:
Seit Anfang 2022 gilt in der Stadt Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Besteuert werden Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, „sofern Speisen und Getränke darin für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“.
Die Verpackungssteuer bezweckt nicht nur, der Vermüllung im Stadtgebiet und in den Grünanlagen Einhalt zu gebieten. Es soll überdies ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt werden. Zwar wurde mit Beginn dieses Jahres das Angebot von Mehrweglösungen für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken für gastronomische Betriebe zur Pflicht. Großzügige Ausnahmeregelungen bleiben aber bestehen. Um der Wegwerfkultur im To-Go-Bereich wirkungsvoll entgegenzutreten, kann die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer daher ein wirksames Mittel sein.
Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit einer solchen Verpackungssteuer hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 24.05.2023 nun bestätigt.
In einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben sich Pressemeldungen zufolge bereits einige Städte positiv zu der Idee einer kommunalen Verpackungssteuer geäußert – darunter offenbar auch die Stadt Viersen. Mit Blick auf die dargelegten Vorteile ist es aus unserer Sicht angezeigt, diesen ersten Impuls aufzugreifen und die Einführung einer Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auch für Viersen intensiv zu prüfen.
Mit den daraus erzielten Einnahmen würde zugleich der städtische Haushalt gestützt, der sich unter dem Eindruck eines sich abzeichnenden wirtschaftlichen Rezession derzeit in einer Konsolidierungsphase befindet.
Ein weiterer Ansatz der Stadt Tübingen zur Vermeidung von Müll aus Einwegverpackungen besteht in der zeitlich befristeten finanziellen Förderung kleiner Betriebe, die von der seit Anfang des Jahres bundesweit geltenden Mehrwegangebotspflicht ausgenommenen sind, die aber aus freien Stücken ein Mehrweggeschirr-System etablieren möchten. Der Kreis Viersen hatte im vergangenen Jahr die Betriebe, die unter die neue Regelung fallen, bereits bei der Umstellung auf Mehrweglösungen unterstützt: Betriebe, die sich dem Mehrweg-Pfandsystem RECUP angeschlossen haben, konnten beim Abfallbetrieb des Kreises eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Die Stadt Viersen sollte nun nach dem Vorbild der Stadt Tübingen kleine Betriebe, die freiwillig ihren Beitrag zu Umweltschutz und Abfallvermeidung leisten möchten, dabei unterstützen. So sollten für einen befristeten Zeitraum auf Antrag Fördermittel für den Kauf von Mehrweggeschirr und Gewerbespülmaschinen oder für die Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem gewährt werden.
Durch diese Initiative würde nicht nur die lokale Wirtschaft und insbesondere die zuletzt durch Corona stark gebeutelte Gastronomie unterstützt werden. Es würde überdies ein Anreiz für den verantwortlichen Umgang mit Rohstoffen gesetzt und GastronomInnen und EinzelhändlerInnen würden für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert.