10.10.2024: Antrag auf Prüfung eines Verbots der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Bereich der Stadt Viersen zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt, zum Schutz nachaktiver Tiere die Möglichkeiten für ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zu prüfen und den politischen Gremien eine satzungsrechtliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Inbetriebnahmeverbot soll sich an den Hauptaktivitätszeiten des Igels orientieren und damit in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages gelten.

Begründung:

Der Europäische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Der Bestand dieser Art ist in den letzten Jahrzehnten auch in Nordrhein-Westfalen stetig rückläufig gewesen. Im Jahr 2020 wurde sie sogar auf die Vorwarnliste der Roten Liste gesetzt. Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel 2024 zum Wildtier des Jahres ausgewählt. Es sind dringend Schutzmaßnahmen erforderlich, damit der Rückgang der Igelbestände gestoppt werden kann.

Der ursprüngliche, ländliche Lebensraum von Igeln ist mit der zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft weitestgehend verloren gegangen. Private Gärte bilden daher inzwischen einen wichtigen Lebensraum für diese Art und spielen für den Erhalt des Bestands eine herausragende Rolle. Hier stellt allerdings der nächtliche Betrieb von Mährobotern eine der größten Gefahrenquellen für den Igel dar- ebenso wie auch für zahlreiche weitere kleine, nachtaktive Arten von Wirbeltiere – insbesondere Amphibien und Eidechsen.

Beim Kontakt mit den selbstlenkenden Maschinen flüchten Igel nicht, sondern rollen sich zusammen. So sind sie den scharfen Mähmessern schutzlos ausgeliefert. Die dabei entstehenden Schnittverletzungen sind gravierend und oft tödlich. Auf diese Gefahren für die heimische Tierwelt haben Umweltverbände wie der BUND und der NABU wiederholt hingewiesen.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer tragen daher eine besondere Verantwortung für den Schutz von Igeln. Technische Lösungen, die zu ihrem Schutz an den automatisierten Geräten angebracht werden könnten, sind aktuell noch nicht ausgereift. Aus diesen Gründen haben zahlreiche Kommunen in Deutschland ein solches nächtliches Fahrverbot für Mähroboter bereits umgesetzt. Erst vor wenigen Tagen hat auch die Stadt Köln eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Auch viele kleinere und mittlere Kommunen in NRW und bundesweit haben mit Bezug auf das Bundesnaturschutzgesetz entsprechende rechtliche Regelungen erlassen.

Eine Beschränkung des Einsatzes von Mährobotern auf die Tagesstunden minimiert Gefahrenquellen für nachtaktive Wildtiere und liefert einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz. Auch die Stadt Viersen sollte ihren Beitrag dazu leisten.